Die Erstellung der laufenden Buchhaltung (Finanz- und Lohnbuchhaltung) kann je nach Wunsch des Mandanten in verschiedenen Varianten erfolgen:
Buchhaltung in unserer Kanzlei
Die Buchhaltung wird durch die Kanzlei kontiert und verarbeitet, der Mandant erhält monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen. Auch die authentifizierte Übertragung der Umsatzsteuervoranmeldungen werden durch unsere Kanzlei gewährleistet.Buchhaltung bei Ihnen vor Ort
Alternativ erstellen unsere Mitarbeiter ihre Buchhaltung bei Ihnen vor Ort auf unserem internen Buchhaltungssystem per verschlüsselter VPN-Verbindung.Wir beraten Sie im Zusammenhang mit den Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihres Unternehmens (payroll services)
Deklaration
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Lohnkontenführung und Lohnsteueranmeldungen
- Meldungen an Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften
- Erstellung von Überweisungsträgern und Datenübermittlung an Banken
- Erstellung von Verdienstbescheinigungen
Prüfungen
- Begleitung und Abwicklung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Beratung
- Beratung zu Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfragen
- Beratung zu geringfügig Beschäftigten (400,00 Euro Jobs bzw. Minijobs)
- Beratung zur Scheinselbständigkeit
- Einholen von Anrufungsauskünften bei komplexen Sachverhalten
etc.
Nach Wunsch scannen wir Ihre Eingangsrechnungen und hinterlegen diese im Buchungssatz.